Die EU-Richtlinien CER und NIS2 wurden in Deutschland mit dem BSI-Gesetz (Dezember 2025) und dem KRITIS-Dachgesetz (März 2026) in nationales Recht überführt. Beide Gesetze fordern nicht nur organisatorische Maßnahmen – sie verlangen eine technisch gesicherte, redundante Kommunikations- und Meldefähigkeit.
Betreiber müssen:
Diese Meldepflicht betrifft sowohl physische Vorfälle (Sabotage, Naturereignisse) als auch betriebliche Ausfälle.
KRITIS-Betreiber müssen robuste interne Informationswege etablieren:
Diese Abläufe müssen geübt und jederzeit funktionsfähig sein.
Organisationen müssen in der Lage sein:
Wenn ein Vorfall Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit oder Versorgung hat, müssen auch Multiplikatoren – zum Beispiel Medien – informiert werden. (Zentraler Bestandteil der CER-Richtlinie.)
KRITIS-Betreiber müssen einen Resilienz-Plan haben, der u. a. enthält:
Die Unternehmensleitung muss über Risiken, Störungen und Sicherheitsvorfälle informiert werden, Entscheidungen zur Notfallkommunikation genehmigen oder selbst treffen. Auch muss sie sicherstellen, dass Berichterstattung an Behörden vollständig und fristgerecht erfolgt.
IT-Sicherheitsvorfälle sind unverzüglich an das BSI zu melden – insbesondere solche, die zu einer Versorgungskrise führen können.
Das BSI informiert:
… über sicherheitsrelevante Krisenlagen, Sicherheitslücken, Angriffe und Risiken.
Nicht möglich ohne autark funktionierende Kommunikationsfähigkeit.
Somit ist das BSI ein kommunikativer Knotenpunkt in Cyberkrisen.
Wenn eine Einrichtung einen Vorfall meldet, muss das BSI:
Das BSI erstellt regelmäßig:
Diese Berichte sind wesentliche Elemente des nationalen Resilienz- und Krisenmanagements – jedoch nicht möglich ohne autark funktionierende Kommunikationsfähigkeit.
Gültig für IT – nicht möglich aber ohne autark funktionierende Kommunikationsfähigkeit!
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – zuständige Behörde für KRITISDachG.
Zur BBK-Website →Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – zuständige Behörde für das BSI-Gesetz.
Zur BSI-Website →Wir helfen Ihrer Organisation, die gesetzlich geforderten Resilienz-Maßnahmen zur Kommunikationsfähigkeit konkret umzusetzen – mit KRITIS-KOM.