FAQs zu KRITIS-Kommunikations­fähigkeit

Was Behörden, KRITIS-Unternehmen und Geschäftsleitungen jetzt wissen müssen

In nahezu allen krisenrelevanten Prozessen ist die Kommunikationsbefähigung der Beteiligten von grundlegender Bedeutung. Deswegen ist die Kommunikationsfähigkeit der betroffenen Behörden und von KRITIS-Unternehmen und -Institutionen Gegenstand in Gesetzen – mit Vorgaben und Pflichten.

Dazu zählen insbesondere die Umsetzung der EU-Verordnung NIS2 in Deutschland im BSI-Gesetz (Dezember 2025) sowie die Umsetzung der EU-CER-Richtlinie im KRITIS-DachG des Bundes (März 2026). Die daraus resultierenden Maßnahmenkataloge zur Einhaltung von beschriebenen Pflichten beziehen sich auf Meldepflichten nach außen und nach innen. Damit gehen eine redundante Vorhaltung und Beherrschung von Kommunikationsfähigkeiten einher – auch wenn das Land von einem Blackout betroffen ist. Die Verantwortung für die Einhaltung der Pflichten liegt bei Vorständen und Geschäftsleitungen.

Das bedeutet, eine rechtsverbindliche Aufrechterhaltung der Kommunikationsfähigkeit in allen Lagen vorzubereiten und zu sichern. Das gilt bei Stromausfall, Netzausfall, Sabotage oder Naturgefahren und im Verteidigungsfall – und geht mit Mindestanforderungen, Risikoanalysen und Störungsmonitoring einher.

Ja, genau. Es geht um KRITIS-Unternehmen und -Institutionen, die jetzt festgelegt werden. Sie sind verpflichtet, ihre kritische Dienstleistung über den gesamten Krisenzyklus hinweg abzusichern – mit Maßnahmen zu Prävention, zum physischen Schutz, zur Reaktion auf Vorfälle und zur Wiederherstellung. Dazu zählen insbesondere auch die Beachtung von Meldepflichten und ein Notfallmanagement mit technischen Notfallübungen. Die Vorhaltung einer redundanten Kommunikationsinfrastruktur ist dafür Voraussetzung.

In § 20 KRITISDachG zu Umsetzungs- und Überwachungspflicht für Geschäftsleitungen heißt es: „Geschäftsleitungen von Betreibern kritischer Anlagen sind verpflichtet … nach § 13 (… vorgegebene Abläufe im Alarmfall) Resilienz-Maßnahmen umzusetzen und ihre Umsetzung durch geeignete Organisationsmaßnahmen sicherzustellen.“ Der § 24 regelt Bußgelder bei Verstößen gegen Anordnungen, Mitwirkungspflichten … KRITIS-Resilienz ist also Chefsache.

Zu den möglichen Notfallszenarien zählen:

  • Cyberangriffe (Ransomware, Störung von Steuerungssystemen wie SCADA/ICS)
  • Längerer Stromausfall (Blackout) mit Dominoeffekten
  • Überschwemmungen / Unwetter
  • Pandemie / Ausfall kritischer Belegschaft
  • Ausfall externer Dienstleister (Cloud, Logistik, Energie)
  • Verteidigungsfall

Und dafür bedarf es einer redundanten Kommunikationsinfrastruktur.

Zunächst heißt Redundanz, voneinander unabhängige und zuverlässige Kommunikationskanäle vorzuhalten. Systeme sind für Krisenstäbe und Leitstellen zur Erfüllung der Meldepflichten und behördlicher Zusammenarbeit notwendig. Gleichzeitig müssen KRITIS-Organisationen auch bei Ausfall informiert werden können – und umgekehrt.

Wir unterscheiden generell vier Ebenen:

Ebene Beschreibung Beispiele
Primary Standard-Kommunikation (Everyday Communication). Alles, was auf Standard-Infrastruktur beruht (Internet, Netzwerk). Telefon, Mobilfunk, Chat, E-Mail
Alternate Alternativen zu Primary mit meist vergleichbarem Funktionsumfang. Internet/Telefon via Satellit, 450 MHz
Contingency Fallback mit aufgebauter mobiler Infrastruktur (z.B. Mobilfunkmasten in Erdbebengebieten oder mobiler Funk). Es bleibt Abhängigkeit von kommerzieller Infrastruktur und externen Partnern. Mobile Funkmasten, mobiler Funk (PACTOR möglich)
Emergency Günstig im Vergleich, wenig im Einsatz, dafür komplett unabhängig von Infrastruktur, Partnern und Stromversorgung. Off-Grid-fähig. Sichere Punkt-zu-Punkt-Kommunikation, kaum zu stören. Verschlüsselung problemlos möglich. KRITIS-KOM mit PACTOR & PXdragon

Ja. Es geht um eine rechtsverbindliche Aufrechterhaltung der Kommunikationsfähigkeit in allen Lagen – also bei Stromausfall, Netzausfall, Sabotage oder Naturgefahren und im Verteidigungsfall. Da werden Mindestanforderungen, Risikoanalysen und Störungsmonitoring genannt.

Auch typische technische Erfüllungen sind rechtlich abzuleiten:

  • Satellitentelefone
  • Redundante Kommunikationsnetze (2G/3G/4G/5G + Satellit + Funk)
  • Mit Notstrom versorgte Kommunikationsrechner
  • Standortübergreifende, unabhängige Kommunikationsknoten
  • Gesicherte, mehrfach redundante Datenverbindungen
  • Autarke Funkinfrastruktur (Industriefunk, TETRA, Kurzwelle): energieautarke und sturmsichere Kommunikationseinrichtungen mittels Notstroms, Batterien und autarker Funktechnik

Funk war immer eine infrastrukturunabhängige Alternative – Kurzwellenfunk scheint aus der Mode gekommen, ist es aber zu Unrecht. Beispiele:

  • DCF-Zeitsignal (Funkuhren)
  • Wetterfax auf Kurzwelle
  • Flugfunk-Beacons
  • Fax und Datenfunk auf Kurzwelle (kommerziell und militärisch)
  • U-Boot-Kommunikation
  • Synchronisierung von Stromzählern und Kraftwerken
  • Winlink-Email über Kurzwelle
  • Positions- und Telemetrie-Datenübertragung
  • Funkstationen bei Raffinerien oder Botschaften im Ausland

Für das schlimmste KRITIS-Szenario – den Blackout – ist vor allem das digitale Funkübertragungsverfahren PACTOR in Kombination mit dem PXdragon DR-9400 PACTOR-Modem erforderlich, um auch Sprache, Texte und Bilder zu übertragen.